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VON INNEN.

Intrinsic Core entwickelt Kommunikationskonzepte, die wirken, weil sie das Unternehmen von innen heraus ordnen. Keine Fassadenarbeit. Keine hübschen Oberflächen. Wir verbinden Marketing & Sales, Employer Branding und Personalmarketing zu einem System – strategisch, operativ, begleitet bis zur Umsetzung.

- Analyse von Innen- und Außenkommunikation
- Aufbau eines konsistenten Marken- und Arbeitgeberprofils
- Führungskräfte- und Teamkommunikation
- Umsetzungsbegleitung in Marketing & Sales
- Emplyer Branding mit Substanz statt Kosmetik

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INTRINSIC
INTERIM

Intrinsic Interim unterstützt temporär, schnell und effizient. Interimsmanagement für Role Crafting oder Übergangsphasen zu Neu- bzw. Nachbesetzungen. Kurzfristig handlungsfähig. Langfristig strukturbildend.
• Flexibilität: Skalierbare und projektbezogene Planbarkeit
• Gezieltes „Feuerlöschen“ mit bewusst schnellen Entscheidungen
• Rasche Einsatzzeiten
• Transparenz für Team-Stabilität
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Intrinsic Interim unterstützt temporär, schnell und effizient. Interimsmanagement für Role Crafting oder Übergangsphasen zu Neu- bzw. Nachbesetzungen. Kurzfristig handlungsfähig. Langfristig strukturbildend.
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Chaos Consulting ist der Stresstest für Unternehmen. Mit Controlled-Chaos-Impulse zu Antifragilität und Adaptionsfähigkeit. Wenn Ordnung versagt. Für die wirklich mutigen Unternehmen.
• Belastungstests für Organisationen
• Analyse realer Reaktionsmuster auf Stress
• Controlled-Chaos-Impulse zur Systemoptimierung
• Ableitung robuster, adaptiver Strukturen
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WIRKUNG BEGINNT IM AUSTAUSCH.

Wir arbeiten dort, wo Veränderung wirklich entsteht: im Inneren eines Unternehmens und im gemeinsamen Tun. Mit zusammen knapp 30 Jahren Erfahrung, auch international, helfen wir Organisationen, Kommunikation und Kultur so zu gestalten, dass sie wirken. Wir setzen auf klare Worte, echte Umsetzung und ein starkes Netzwerk. Geile Sachen mit geilen Leuten machen – das ist unser Zugang. Wenn Menschen wachsen, wächst das Unternehmen.
Marko Besenlehner
CEO, Culture &
Communication Consultant
Philipp Detter
Brand & Creative
Consultant
Impressum | AGBs & Datenschutz
© 2026 | INTRINSIC COMMUNICATIONS e.U. | Alle Rechte vorbehalten.

IMPRESSUM

Verantworlich im Sinne des Mediengesetzes:
Marko Besenlehner
Hans Otto Stagl-Gasse 1/1
2700 Wiener Neustadt

office@intrinsicom.at
www.intrinsicom.at

FN 548950f
UID: ATU72948117

Büroadresse:
Intrinsic Communications
ARED-Straße 13 / 4.OG / 7a
2544 Leobersdorf

AGB & DATENSCHUTZ

1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (Intrinsic Communications, im Weiteren kurz IC genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Weiteren kurz AGBs genannt). Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

1.2 Diese AGBs gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden von IC ausdrücklich schriftlich anerkannt.

1.4 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser AGBs unwirksam sind oder unwirksam werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Umfang des Beratungsauftrages / Stellvertretung

2.1 Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart. Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot bzw. der Auftrag des Kunden, in dem Leistungsumfang und Vergütung festgehalten sind. IC-Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

2.2 IC ist berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch IC selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem von IC eingesetzten Dritten und dem Auftraggeber.

2.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich IC zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten bedient. Der Auftraggeber wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch IC anbietet.

3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung

3.1 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.

3.2 Der Auftraggeber wird IC auch über vorher durchgeführte und/ oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.

3.3 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass IC auch ohne Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und IC von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Beratungstätigkeit bekannt werden.

3.4 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit von IC dieser informiert werden.

4. Sicherung der Unabhängigkeit

4.1 Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.

4.2 Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter des IC zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.

5. Berichterstattung / Berichtspflicht

5.1 IC verpflichtet sich, über seine Arbeit, die seiner Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem Auftraggeber Bericht zu erstatten.

5.2 IC ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. IC ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.

6. Schutz des geistigen Eigentums

6.1 Die Urheberrechte an den von IC und ihren Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, jegliche Konzepte, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben bei IC. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung durch IC zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung von IC – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.

6.2 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt IC zur sofortigen und vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses sowie zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

7. Gewährleistung

7.1 IC ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an ihrer Leistung zu beheben. IC wird den Auftraggeber hievon unverzüglich in Kenntnis setzen.

7.2 Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.

8. Haftung / Schadenersatz

8.1 IC haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden - nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückgehen.

8.2 Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von zwei Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von zwei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

8.3 Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden von IC zurückzuführen ist.

8.4 Sofern IC das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt IC diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

9. Termine

9.1 Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von IC schriftlich zu bestätigen.

9.2 Verzögert sich die Lieferung/Leistungserbringung aus Gründen, die IC nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend.

9.3 Gleiches gilt wenn Verzögerungen dadurch entstehen, dass der Auftraggeber mit seinen – zur Durchführung des Auftrages notwendigen Verpflichtungen (z.B. Bereitstellung von Unterlagen oder Informationen) – in Verzug ist.

9.4 Befindet sich IC in Verzug, kann der Auftraggeber vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem dieser IC schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

10. Geheimhaltung / Datenschutz

10.1 IC verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihr zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die IC über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.

10.2 Weiters verpflichtet sich IC, über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihr im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.

10.3 IC ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen IC sich bedient, entbunden. IC hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.

10.4 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.

10.5 IC ist berechtigt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet IC Gewähr, dass hiefür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des geltenden Datenschutzrechts, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.

11. Honorar

11.1 Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält IC das Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und IC. IC ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend und/oder monatliche Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch IC fällig.

11.2 IC wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.

11.3 Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung IC vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.

11.4 Bei kurzfristiger Absage von Projekten werden bis fünf Tage vor dem vereinbarten Termin 20 % und bei Absagen bis zwei Tage vor dem vereinbarten Termin 50 % des vereinbarten Honorars in Rechnung gestellt.

11.5 Kostenvoranschläge von IC sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von IC schriftlich veranschlagten um mehr als 10 % übersteigen, wird IC den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen fünf Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 10% ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.

11.6 Alle von IC geleisteten Vorarbeiten, wie kreative, konzeptionelle und organisatorische Leistungen, sind im Falle einer Stornierung zum Zeitpunkt der Stornierung in der vollen Höhe fällig.

11.7 Reisekosten bei Reisen zur Erfüllung des Auftrages wird die Reisezeit mit Sätzen nach Zeitaufwand, plus Km-Geld (€ 0,50) und Diäten in Rechnung gestellt. Als Reisezeiten gelten dabei auch Wartezeiten, soweit dadurch die Ausübung einer anderweitigen Tätigkeit be- oder verhindert wird. Es besteht die Möglichkeit einer individuell vereinbarten Spesenpauschalierung.

11.8 Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Beratungsauftrags/Projekts aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch IC, so behält IC den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die IC bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.

11.9 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist IC von ihrer Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.

11.10 Das Honorar ist ohne Abzug binnen vierzehn Tagen ab Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall be sondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Weiters ist IC nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.

12. Elektronische Rechnungslegung

12.1 IC ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch IC ausdrücklich einverstanden.

13. Dauer des Vertrages

13.1 Der Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Beratungsauftrags/Projekts.

13.2 Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen, - wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder - wenn ein Vertragspartner nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät. - wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität eines Vertragspartners, über den kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und dieser auf Begehren des anderen weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse dem anderen Vertragspartner bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

14.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGBs bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen vom Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

14.3 Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung von IC. Für Streitigkeiten ist das jeweilige Gericht am Sitz von IC sachlich zuständig.